Wiedereintritt in die Kirche
„Auf ein Wort“
Artikel vom: 27.01.2012
Sie wollten schon immer mal fragen, was Sie machen müssen, um wieder in die Evangelische Kirche einzutreten, zu der Sie mal gehört haben, zögern aber doch, weil Sie Bedenken haben: Das kostet ja sicher Geld. Und dann muss ich womöglich noch alles nachzahlen, was ich weder kann noch will. Manchmal höre ich: „Sie wissen ja, Herr Pfarrer, wie das damals in der DDR war… Nach der Wende, da hätte ich ja wieder…aber so viel Geld, neun Prozent! Das war mir zu viel.“ Das habe ich immer wieder gehört, und immer wieder habe ich es korrigieren müssen. Deshalb will ich es jetzt auch tun: Erstens, keiner, der wieder in die Kirche eintritt, muss etwas nachbezahlen. Anderslautende Informationen sind falsch. Zweitens, wer Einkommen bezieht, dem werden monatlich neun Prozent von der Lohnsteuer als Kirchensteuer vom Finanzamt abgezogen. Nicht mehr und nicht weniger. Drittens, Erwerbslose und Rentner zahlen keine Kirchensteuer. Sie sind gebeten, ein so genanntes Gemeindekirchgeld zu bezahlen, das zu 100 Prozent in der Gemeinde verbleibt, zu der man gehört. Als Orientierung gilt: fünf Prozent vom Januareinkommen als Jahresbeitrag. Das wären – zum Beispiel – bei 800 Euro Monatsrente 40,- Euro im Jahr. Aber auch das ist verhandelbar. Das ist aber nur eine Seite. Ich bin überzeugt: eintreten wird nur, wem Kirche und Glaube wichtig sind, weil er oder sie durch den Glauben an Gott und die christliche Gemeinde Lebenshilfe erfahren hat oder wieder erfahren will. Derjenige weiß auch, dass kirchliche Arbeit ohne das entsprechende Geld nicht getan werden kann. Übrigens: Jede Pfarrstelle ist eine Wiedereintrittsstelle. Reden Sie mit uns. Wiedereintritt ist ganz einfach. Sie können dabei nur gewinnen, vor allem Hoffnung und Lebensmut.
Es grüßt sie,
Martin Appel,
Gemeindepädagoge in der Ev. Kirchengemeinde Finow
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